Die Berufsgenossenschaften legen die Notwendigkeit dieser Qualifikation in der BGV A1 wie folgt fest:
Das Unternehmen hat dafür zu sorgen, dass mindestens ein Betriebssanitäter zur Verfügung steht, wenn in einer Betriebsstätte mehr als 1500 Versicherte anwesend sind, oder in einer Betriebsstätte 1500 Versicherte oder weniger, aber mehr als 250 Versicherte anwesend sind und Art, Schwere und Zahl der Unfälle den Einsatz von Sanitätspersonal erfordern, auf einer Baustelle mehr als 100 Versicherte anwesend sind.
Die Ausbildung zum Betriebssanitäter dürfen nur von der Berufsgenossenschaft Anerkannte Ausbildungsstätten übernehmen.
- Grundlehrgang 63 Unterrichtseinheiten
- Aufbaulehgang 32 Unterrichtseinheiten
- Fortbildung alle drei Jahre 16 Unterrichtseinheiten
Innerhalb von 3 Jahren ist eine Fortbildung von 16 Unterrichtseinheiten erforderlich.
Die Betriebssanitäter-Lehrgänge finden in Organisation und Durchführung mit der Sanitätsschule Tembaak (www.nteh.de) statt.